Anrechnung eines Wettbewerbsbeitrags als besondere Lernleistung Voraussetzungen und Verfahren

Es besteht die Möglichkeit, sich den Wettbewerbsbeitrag als besondere Lernleistung oder als GFS anrechnen zu lassen. Über Einzelheiten informieren Oberstufenberater und -beraterinnen sowie ein Informationsblatt, das über diese Seite heruntergeladen werden kann.


1. Zunächst muss grundsätzlich geprüft werden, wie der Schüler aufgrund seiner Fächerwahl einen Beitrag zum Landeswettbewerb Deutsche Sprache und Literatur als besondere Lernleistung einbringen kann. Hierzu geben die Oberstufenberater Auskunft. Eine besondere Lernleistung kann entweder in Block I in zweifacher Wertung oder in Block II als Ersatz für das mündliche Prüfungsfach in vierfacher Wertung eingebracht werden.


2. In der Abiturprüfung müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Wettbewerbsbeiträge werden nach ihrem inhaltlichen Schwerpunkt einem Aufgabenfeld zugeordnet. Hierüber entscheidet der beteiligte Fachlehrer. Beiträge zum Landeswettbewerb Deutsche Sprache und Literatur sind in der Regel dem Aufgabenfeld I (sprachlich-literarisch-künstlerisch) zuzuordnen.


3. Der Wettbewerbsbeitrag als besondere Lernleistung muss bestimmten Anforderungen entsprechen, die sich am Seminarkurs orientieren. Hierzu gehört insbesondere ein oberstufen- und abiturgerechtes Niveau. Der Schulleiter stellt im Benehmen mit Fachlehrern fest, ob diese Anforderungen erfüllt sind, und entscheidet damit über die Anerkennung des Wettbewerbsbeitrags als besondere Lernleistung.


4. Die Wettbewerbsarbeit muss einen einer Seminarkursarbeit vergleichbaren Umfang haben; der zeitliche Aufwand einer Wettbewerbsleistung muss in etwa einem Seminarkurs entsprechen. Der Landeswettbewerb Deutsche Sprache und Literatur schreibt keinen Mindestumfang für die Arbeiten vor, sondern nur einen Höchstumfang von 15 Seiten; bei Teamarbeiten ist der Umfang auf 25 Seiten begrenzt.. Die betreuende Lehrkraft sollte im Vorfeld einen Mindestumfang für die Arbeit festlegen, denn nur umfassende Beiträge aus einem Wettbewerb können als besondere Lernleistung angerechnet werden.


5. Der Wettbewerbsbeitrag muss im zeitlichen Rahmen der gymnasialen Oberstufe angefertigt werden.

 

6. Der Arbeitsprozess und das methodische Vorgehen müssen dokumentiert werden. Sofern dies nicht im Rahmen der Wettbewerbsarbeit geschieht, muss eine gesonderte schriftliche Dokumentation hierüber angefertigt werden, die auch Bestandteil der Bewertung ist.


7. Der Wettbewerbsbeitrag wird im Rahmen eines Kolloquiums präsentiert; das Kolloquium wird wie beim Seminarkurs durchgeführt. Im Rahmen des Kolloquiums wird der Schüler des Weiteren etwa zum Wettbewerbsbeitrag, zum Arbeitsprozess, zum methodischen Vorgehen, zum Ergebnis und zum thematischen Umfeld befragt.

8. Bei Teamarbeiten muss die Möglichkeit der Bewertung der individuellen Schülerleistung gegeben sein. Dies müssen Schüler bei der Wahl des Themas und der Bearbeitungsform beachten.


9. Die besondere Lernleistung wird mit einer Gesamtnote bewertet. Die Note wird aus der Wettbewerbsarbeit, der Dokumentation (entweder als Teil der Arbeit oder in gesonderter Form) und dem Kolloquium gebildet.


10. Die Bewertung erfolgt ausschließlich durch Fachlehrer der Schule; ein etwaiges Urteil der Jury des Landeswettbewerbs in Form einer Preisvergabe wird bei der Notenfindung nicht berücksichtigt. Auch Arbeiten, die keinen Landespreis erringen, können als besondere Lernleistung eingebracht werden.


11. Das Gesamtergebnis der besonderen Lernleistung muss vor der schriftlichen Abiturprüfung vorliegen.


12. Siehe auch: NGVO, Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe sowie Bekanntmachung  vom 13. Mai 2002 „Besondere Lernleistung auf der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien der Normalform und Aufbauform mit Heim“.


Stand: 28.04.2014

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